Praxismarketing: Was ist erlaubt UND was nicht?

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Disclaimer: Die folgenden Angaben sollten im Einzelfall nochmals geprüft werden, da diese von keinem Rechtsanwalt stammen und nur eine Zusammenfassung darstellen.

Praxismarketing – Was ist erlaubt?

In Deutschland ist es Ärzten erlaubt, eine eigene Homepage zu betreiben und organisatorische Hinweise sowie Informationen zum Leistungsspektrum und den Behandlern in Flyern, Informationsbroschüren oder Praxiszeitungen innerhalb der Praxis zu verteilen.

Zudem dürfen Ärzte geringwertige Werbegeschenke wie Kalender oder Kugelschreiber innerhalb der Praxis an Patienten weitergeben, während Werbung in Rundfunk und Fernsehen sowie Anzeigen und Schilder mit freierer Gestaltung auch außerhalb der Praxis erlaubt sind.

Seit dem 31. Oktober 2012 erlaubt das geänderte Heilmittelwerbegesetz in Deutschland Ärzten und Zahnärzten, mit Abbildungen in Berufskleidung oder bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie Hinweisen darauf zu werben. Auch die Wiedergabe von Krankengeschichten sowie die Verwendung von Vorher-Nachher-Bildern sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt (nicht bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen).

Ferner dürfen fremd- und fachsprachliche Bezeichnungen sowie Testimonial-Werbung genutzt werden, während Preisausschreiben und Verlosungen nur dann verboten sind, wenn sie eine unzweckmäßige oder übermäßige Verwendung von Arzneimitteln fördern.

Praxismarketing – Was ist NICHT erlaubt?

In Deutschland ist im Praxismarketing jegliche berufswidrige Werbung untersagt. Anpreisende Werbung, die übertrieben und marktschreierisch ist und irreführende Werbung, die falsche Vorstellungen bei Patienten hervorruft, sind verboten.

Vergleichende Werbung in negativer oder positiver Form, Werbung mit Selbstverständlichkeiten und Festpreisen sowie Werbung mit kostenlosen ärztlichen Leistungen sind ebenfalls untersagt. Es besteht jedoch Spielraum für Interpretationen, was als berufswidrig gilt und was nicht.

Quellen zum Nachlesen

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